Die EU stellt zu jeder Legislaturperiode Milliarden von Euro bereit, um verschiedene relevante Themen zu fördern. Grundsätzlich werden zwei verschiedene Gruppen von Fördermitteln unterschieden, die von Antragstellern in der EU in Anspruch genommen werden können: solche aus EU-Strukturfonds und jenen aus Aktionsprogrammen.

Disclaimer: Im Folgenden werden einige Fördermöglichkeiten der EU vorgestellt – ohne den Anspruch zu erheben, vollständig zu sein. Die Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.

Aktionsprogramme

Die Aktionsprogramme dienen den inhaltlichen bzw. politischen Zielen der EU – wie etwa der sozialen Inklusion und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Die Themen und Schwerpunkte der Aktionsprogramme werden von der EU-Kommission festgelegt und über zentrale Antragsverfahren vergeben. Hier sind zumeist Kooperationen europäischer Projektpartner erforderlich. Zu den Aktionsprogrammen zählen z.B. Erasmus+, CERV, das Europäische Solidaritätskorps oder Kreatives Europa.

Strukturfonds

Die Förderschwerpunkte der EU-Strukturfonds werden von den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten innerhalb der vereinbarten Förderprioritäten festgelegt und dienen dazu, strukturell benachteiligte Regionen zu unterstützen. Das Antragsverfahren erfolgt dezentral – in Deutschland über den Bund bzw. die Bundesländer. Zu den EU-Strukturfonds gehören z.B. der Europäische Sozialfonds (ESF+), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Landwirtschaftsfonds (ELER).

Aktionsprogramme

» Erasmus+

Mit dem EU-Programm Erasmus+ wird die allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa gefördert. Somit erhalten Einzelpersonen die Möglichkeit, Erfahrungen im europäischen Ausland zu sammeln. Auch Organisationen können sich vernetzen und durch geförderte Kooperationen profitieren.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten von Erasmus+ gibt es auf den Seiten der Europäischen Union: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/opportunities

Lernmobilität von Einzelpersonen

Mit dem Programm Erasmus+ fördert die EU die Lernmobilität von Einzelpersonen (also Schülerinnen und Schüler, Studierende, Jugendarbeiterinnen und -arbeiter oder Beschäftigte im Bildungs- oder Sportbereich und andere). Hierunter fällt zum Beispiel das Studieren an einer anderen europäischen Universität, die Durchführung eines Praktikums, eine befristete Aus- oder Weiterbildung oder Lehrtätigkeiten im europäischen Ausland. Auch Auslandsaufenthalte für Schülerinnen und Schülern (einzeln und in Gruppen) oder haupt- und ehrenamtlicher Fachkräfte im Sport können gefördert werden. Die Bewerbung erfolgt in der Regel über die jeweilige Hochschule, den Ausbildungsbetrieb oder sonstige Organisation, die die Mittel für die Durchführung von Erasmus+-Projekten beantragen.

Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen

Um den Austausch auf organisatorischer, lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene zu fördern, gibt es die Leitaktion „Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen“. So können Partnerschaften zwischen öffentlichen, privaten und Nichtregierungsorganisationen zu bestimmten Themen gefördert werden. Hierzu zählen z.B. auch Kooperationspartnerschaften zur Vernetzung, zur Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung von Schulungs- und Ausbildungsmodulen und -instrumenten oder zur Organisation von Konferenzen, Seminaren, Veranstaltungen und Sitzungen.

Jean-Monnet-Maßnahmen

Die Jean-Monnet-Maßnahmen in Erasmus+ fördern die Lehre, das Lernen, die Forschung und Diskussionen über verschiedene Aspekte der EU. Lehrkräfte sollen dabei unterstützt werden, junge Menschen über die EU, ihre Bedeutung, ihre Funktion und ihren Einfluss auf unseren Alltag zu informieren und ein kritisches Bewusstsein zu entwickeln.

Sportaktionen

Das Erasmus+-Programm fördert durch die „Sportaktionen“ auch die Vorbereitung und Organisation gemeinnütziger europäischer Sportveranstaltungen mit europäischer Dimension.

Jugendaustausch

Durch den Jugendaustausch können z.B. Jugendbegegnungen mit einer Dauer zwischen 5 und 21 Tagen von jungen Menschen aus verschiedenen Ländern gefördert werden.

» Europäisches Solidaritätskorps

Das Europäische Solidaritätskorps fördert freiwilliges Engagement, das Zusammenkommen junger Menschen sowie grenzüberschreitende und lokale Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugutekommen. Ziel ist es, sozialen Zusammenhalt, Solidarität, Demokratie, europäische Identität und aktive Bürgerschaft in Europa zu stärken. So werden über Zuschüsse an Organisationen Freiwilligentätigkeiten von Einzelpersonen und Teams bei gemeinnützigen Projekten im Ausland – auch im Bereich der humanitären Hilfe und Solidaritätsprojekte unterstützt. In Deutschland ist die nationale Agentur „JUGEND für Europa“ für die Umsetzung des EU-Programms verantwortlich.

» CERV

Das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values – CERV) zielt darauf ab, offene, rechtsbasierte, demokratische, gleichberechtigte und inklusive Gesellschaften auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit zu entwickeln und zu fördern. Unterstützung ist z.B. zu den Themen Geschlechtergleichstellung, Bürgerbeteiligung und Teilhabe, Bekämpfung von Gewalt und Schutz und Förderung der Werte der Europäischen Union möglich. In Deutschland ist die „Kontaktstelle CERV“ Ansprechpartner für Anfragen.

» Kreatives Europa

Mit den Maßnahmen des Programms „Kreatives Europa“ soll die kulturelle und sprachliche Vielfalt und des europäischen Kultur- und Spracherbes gewahrt, entwickelt und gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials des Kultur- und Kreativsektors gesteigert werden. Die Förderungen in den Aktionsbereichen KULTUR, MEDIA sowie dem sektionsübergreifenden CROSS SECTOR stehen kulturellen und kreativen Organisationen offen. Gefördert werden z.B. gemeinsame Kulturprojekte von Organisationen aus mehreren teilnahmeberechtigten Ländern, europäische Filmproduktionen, der Schutz bedrohter Journalisten oder die Entwicklung innovativer Lösungen für den audiovisuellen Sektor. Die Creative Europe Desk KULTUR-Standorte sind die Kontaktstelle für die Kulturförderung.

Strukturfonds

» Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat das Ziel, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten in Europa zu reduzieren. Je nach wirtschaftlicher Entwicklung einer Region – gemessen am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt – werden Projektkosten von der EU unterschiedlich hoch kofinanziert. Die Umsetzung der EFRE-Förderung in Deutschland erfolgt über die Bundesländer. Das rheinland-pfälzische EFRE-Programm ist auf zwei politische Ziele ausgerichtet: „Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa“ sowie „Ein grüneres, CO2-armes und resilientes Europa“. Für die Förderperiode 2021-2027 stehen für Rheinland-Pfalz rund 249,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

» Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

Der ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) gehört wie der EGFL (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft) zu den zwei Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Der GAP-Strategieplan der Bundesrepublik weist für Rheinland-Pfalz für 2023-2027 insgesamt 1,54 Milliarden Euro (EU-Mittel sowie Bundes- Landes- und Kommunale Mittel) für die Förderung von Landwirtschaft, Weinbau, von Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, für mehr Tierwohl und die Ländlichen Räume aus. Über ELER-Programme können z.B. Maßnahmen zur Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, zur Steigerung der Ressourceneffizienz oder zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten unterstützt werden. Auch nachhaltige Vorhaben und Prozesse in LEADER-Regionen werden als Teil von ELER gefördert.

» Europäischer Sozialfonds PLUS (ESF+)

Über Mittel des ESF+ können Maßnahmen zur Qualifikation, Ausbildung und Arbeitsvermittlung gefördert werden, um Menschen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten. Ziel ist es, Menschen in Arbeit zu bringen, benachteiligte Personengruppen zu unterstützen und die allgemeine und berufliche Bildung zu verbessern. So können z.B. Studierende mit geringeren Ausgangschancen, die an einem Erasmus+-Programm teilnehmen, über das ESF+ „Programm für europäische Lernmobilität und Innovation“ durch einen Aufstockungsbetrag zusätzlich finanziell unterstützt werden. Förderung gibt es daneben auch z.B. durch finanzielle Unterstützung von Weiterbildungen oder bei der Beratung von Existenzgründern. Die Förderung erfolgt über Projektträger, also z.B. die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Volkshochschulen und andere Bildungsdienstleister. Weitere Informationen zum ESF+ in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

» NextGenerationEU

Das „NextGenerationEU“ ist ein befristeter europäischer Wiederaufbaufonds, der zum Ziel hat, die negativen ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen der Covid-19 Pandemie zu mildern und Europa grüner, stärker digital und krisenfester auszurichten. Die Mittel des Konjunkturpakets werden über das Instrument Aufbau- und Resilienzfaszilität (ARF) an die Mitgliedstaaten der EU sowie über sechs verschiedene EU-Programme (darunter Horizont Europa und ELER) ausgezahlt.