Die unterschiedlichen Organe und Einrichtungen der Europäischen Union bilden den institutionellen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten. Ihr Hauptziel besteht darin, die politischen, legislativen und exekutiven Funktionen der EU zu erfüllen und somit die Interessen der EU und ihrer Bürger zu vertreten.

Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU und hat seinen Sitz in Straßburg (Frankreich), Brüssel (Belgien) und Luxemburg. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre direkt von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt. Das Parlament hat drei zentrale Aufgaben: Die Gesetzgebung, wie z.B. die Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, die demokratische Kontrolle aller EU-Organe sowie die Aufstellung des Haushaltsplans der EU.

Für Deutschland sind aktuell 96 Abgeordnete im Europäischen Parlament vertreten.

Quelle und weitere Informationen zum Europäischen Parlament:

https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/european-parliament_de

https://www.europarl.europa.eu/portal/de

Der Europäische Rat ist die höchste Ebene der politischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, dem Präsident des Europäischen Rates und der Präsidentin der Europäischen Kommission, die in der Regel vier Mal im Jahr in Brüssel (Belgien) zusammen kommen. Der Europäische Rat entscheidet unter anderem über die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union – kann jedoch keine Rechtsvorschriften erlassen, legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU fest und ernennt und bestimmt Kandidaten für bestimmte wichtige Positionen auf EU-Ebene.

Quelle und weitere Informationen zum Europäischen Rat:

https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/european-council_de

https://www.consilium.europa.eu/de/european-council/

Der Rat der Europäischen Union ist die Stimme der Regierungen von EU-Mitgliedsländern, die die Gesetze annehmen und die EU-Politik koordinieren. Der Rat besteht, je nach behandeltem Politikbereich, aus wechselnden Ministerinnen und Ministern aller EU-Länder, die gemeinsam Rechtsvorschriften diskutieren, ändern und annehmen können. Damit ist der Rat der Europäischen Union zusammen mit dem Europäischen Parlament das Hauptbeschlussorgan der EU. Jedes EU-Land übernimmt wechselweise den Ratsvorsitz für jeweils sechs Monate. Die Tagungen des Rates finden in erster Linie in Brüssel statt, werden jedoch drei Monate im Jahr (April, Juni und Oktober) in Luxemburg einberufen.

Quelle und weitere Informationen zum Rat der Europäischen Union:

https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/council-european-union_de

https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/

Die Europäische Kommission ist die politisch unabhängige Exekutive, also das ausführende Organ der Europäischen Union und hat ihren Sitz in Brüssel (Belgien). Ihre Aufgaben sind unter anderem die Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften, das Umsetzen von Strategien und Beschlüssen des Europäischen Parlaments sowie des Rates der EU und die Verwaltung des EU-Haushalts. Die Europäische Kommission besteht aus je einem Kommissionsmitglied pro EU-Mitgliedsland, die alle fünf Jahre neu benannt werden. Die Kommission gliedert sich in verschiedene Abteilungen, die sogenannten Generaldirektionen (GD), die jeweils einen bestimmten Politikbereich abdecken.

Quelle und weitere Informationen zur Europäischen Kommission: https://commission.europa.eu/about-european-commission/organisational-structure/how-commission-organised_de

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) legt das EU-Recht aus und gewährleistet damit, dass es in allen EU-Ländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg und besteht aus jeweils einem Richter bzw. einer Richterin aus jedem EU-Land sowie elf Generalanwälten bzw. Generalanwältinnen.  Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem, in Rechtsstreiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen zu entscheiden, z.B. in Hinblick auf die Auslegung oder Gültigkeit einer EU-Rechtsvorschrift. Er kann auch überprüfen, ob ein nationales Gesetz mit dem EU-Recht übereinstimmt. In bestimmten Fällen kann der Gerichtshof auch von Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen befasst werden, wenn diese der Auffassung sind, dass eine EU-Institution ihre Rechte verletzt hat.

Quelle und weitere Informationen zum Gerichtshof der Europäischen Union:

https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/court-justice-european-union-cjeu_de

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/

Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt (Deutschland) verwaltet den Euro und ist für die Gestaltung und Durchführung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU zuständig. Die Europäische Zentralbank legt unter anderem die Leitzinsen für Geschäftsbanken im Euroraum fest und kontrolliert somit die Geldmenge und Inflation, verwaltet die Währungsreserven des Euroraums und genehmigt die Ausgabe von Banknoten in den Ländern des Euroraums. Die Europäische Zentralbank besteht aus dem EZB-Rat als Entscheidungsgremium, dem Direktorium zur Überwachung der Tagesgeschäfte und dem Erweitertem Rat. Mitglieder der drei Entscheidungsgremien sind unter anderem sechs Direktoriumsmitglieder aus den Ländern des Euro-Währungsgebiets sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der nationalen Zentralbanken der EU-Länder.

Quelle und weitere Informationen zur Europäischen Zentralbank:

https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/european-central-bank-ecb_de

https://www.ecb.europa.eu/home/html/index.de.html

Der Europäische Rechnungshof ist die Rechnungsprüfungsstelle der EU und kontrolliert die ordnungsgemäße Erhebung und Verwendung der EU-Mittel. Hierzu prüft er unter anderem die Einnahmen und Ausgaben der EU auf korrekte Erhebung, kann Stichprobenkontrollen in EU-Institutionen  durchführen, Stellungnahmen für politische Entscheidungsträger erstellen und mutmaßliche Fälle von Betrug, Korruption oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen melden. Der EuRH besteht aus je einem Mitglied aus jedem EU-Land und hat seinen Sitz in Luxemburg.

Quelle und weitere Informationen zum Europäischen Rechnungshof:

https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/european-court-auditors-eca_de

https://www.eca.europa.eu/de