Vom 6. – 9. Juni 2024 ist Europawahl!

Europawahl – was ist das?

Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP). Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt, 2024 bei uns in Deutschland am 09. Juni.

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und Bürger auf europäischer Ebene. Sie stellen wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen in den Mittelpunkt und setzen sich für die Werte der Europäischen Union ein: Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben die Abgeordneten die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen viele Aspekte des Lebens und des Alltags der Menschen in der Europäischen Union: von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen die Armut bis hin zum Klimawandel und Sicherheit.

Das Parlament genehmigt den EU-Haushalt und prüft die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt es die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen muss.

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Die wichtigsten Informationen zur Europawahl 2024

Bei den Europawahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union alle fünf Jahre die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Deutschland ist eines von 27 europäischen Ländern im Staatenverbund der Europäischen Union (EU). Um gemeinsame politische, wirtschaftliche und soziale Ziele zu verfolgen, haben die Mitgliedsländer Befugnisse und Aufgaben an die EU übertragen. Eines der verschiedenen Organe und Institutionen der EU ist das EU-Parlament, das zum Beispiel gemeinsam mit den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten neue Rechtsvorschriften gestaltet und beschließt und den EU-Haushalt genehmigt.

Die Mitglieder des EU-Parlaments vertreten die Interessen EU-Bürgerinnen und Bürger auf europäischer Ebene und setzen sich für die Werte der EU ein. Sie werden alle fünf Jahre direkt von den EU-Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, freier und geheimer Wahl gewählt.
Zwischen dem 06. und 09. Juni 2024 sind mehr als 400 Millionen Menschen in der EU aufgerufen, für ihre neuen Abgeordneten im EU-Parlament zu stimmen. In Deutschland findet die Europawahl am 09. Juni statt – in Rheinland-Pfalz zeitgleich mit den Kommunalwahlen.

Europa geht uns alle an! Durch die Teilnahme an der Europawahl bestimmen wir die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die unsere Interessen in der Europäischen Union (EU) vertreten und können so über unsere Zukunft in der EU mitentscheiden.

Allgemeine, freie und geheime Wahlen gehören zu einer Demokratie. Durch Wahlen können Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden, wer ihre Interessen auf politischer Ebene vertritt. Bei der Europawahl stimmen wir über die Mitglieder des Parlaments der EU ab.Das EU-Parlament verabschiedet Rechtsvorschriften in Bereichen, die uns alle angehen: Umweltschutz, Sicherheit, Migration, Sozialpolitik, Verbraucherrechte, Wirtschaft, Rechtsstaatlichkeit usw. und hat damit Auswirkungen auf unser Leben. Mit unserer Stimme entscheiden wir, wer uns auf europäischer Ebene vertritt und somit, wie der Alltag in der EU gestaltet und die globalen Herausforderungen angegangen werden. Wenn wir nicht wählen, bestimmen andere, wie es weiter geht.

Nutze deine Stimme und gehe wählen, um die Welt, in der du lebst, mitzugestalten.

Generell können alle Staatsangehörigen eines Mitgliedslands der Europäischen Union bei der Europawahl abstimmen, auch wenn sie nicht in ihrem Herkunftsland wohnen. In Deutschland liegt das Wahlalter bei der Europawahl erstmals bei 16 Jahren.

Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union wahlberechtigt. Der Europäische Rat gibt zwar einheitliche Bestimmungen für die Europawahlen vor, wie die Wahlen jedoch ausgestaltet werden, bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen.

In Deutschland regelt das Europawahlgesetz (EuWG) die Einzelheiten. Dort ist festgehalten, dass alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der EU (Unionsbürgerinnen und -bürger), die seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen, bei der Europawahl in Deutschland wählen dürfen. Auch zum Alter der Wahlberechtigten gibt es keine einheitliche europaweite Regelung. In Deutschland, wie auch in Österreich, kann an der Europawahl teilnehmen, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Die Europäische Union hat auf ganz unterschiedliche Weise großen Einfluss auf unseren Alltag: zum Beispiel bei der Produktsicherheit, auf Reisen oder bei Verbraucherrechten. Zudem stellt die EU Milliarden von Euro bereit, um verschiedene relevante Themen zu fördern – auch in unserer Region.
Es gibt zum Beispiel EU-Normen, die Spielzeuge, elektrische Geräte oder Kosmetikprodukte sicherer machen, ein EU-Gesetz, um Ladegeräte zu vereinheitlichen, Vorschriften zu Verbraucherrechten beim Online-Shopping, bei Pauschalreisen oder zur Verbesserung der Luftqualität. Im Schengen-Raum können wir ohne Grenzkontrollen reisen und mit dem Euro in vielen Ländern bezahlen.

Über verschiedene Programme werden Maßnahmen gefördert, die z.B. die europäische Gemeinschaft stärken, ländliche Räume fördern oder die Wirtschaft unterstützen. So gibt es u.a. Fördergelder für Auslandsaufenthalte oder Jugendbegegnungen in Europa, zur Sicherung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt oder um Menschen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten. Über Strukturfonds werden strukturell benachteiligte Regionen gefördert: Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Tierwohl und ländlichen Räume. Allein der Europäische Fonds für regionale Entwicklung stellt aktuell für Rheinland-Pfalz rund 250 Mio. Euro für Maßnahmen zur Verfügung.

Ergänzend zu unserem umfangreichen Informationsmaterial, welches wie gewohnt direkt bei uns im EUROPE DIRECT Kaiserslautern zu erhalten ist, möchten wir auf die folgenden Aktivitäten aufmerksam machen:

Vom 03.05. bis einschließlich 04.06.2024 besteht die Gelegenheit, die Wanderausstellung zur Europawahl „EU on tour“ im Foyer des Rathauses der Stadt Kaiserslautern anzuschauen. Kommt jederzeit vorbei und holt Euch die wesentlichen Infos zur anstehenden Europawahl. Mehr zur Ausstellung unter https://www.eu-on-tour.eu.

Anlässlich des Europatages sind wir am 11.05.2024 von 10.00 bis ca. 14.00 Uhr zusammen mit der Europa-Union Rheinland-Pfalz und dem Jugendparlament der Stadt Kaiserslautern auf dem Lautrer Wochenmarkt. Schaut vorbei und kommt mit uns über aktuelle europapolitische Themen ins Gespräch.

Am 03.05.2024 findet ab 19.00 Uhr eine Podiumsdiskussion an der RPTU Kaiserslautern zum Thema „Europawahl 2024: Richtungsentscheidung für Europa oder nationale Testwahl?“ statt. Gemeinsam mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Kandidatinnen und Kandidaten zur Europawahl, europapolitisch aktiven Personen und Prof. Dr. Marcus Höreth (RPTU) wollen wir dieser Frage nachgehen.

Bei den Europawahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) alle fünf Jahre die Mitglieder des Europäischen Parlaments – in Deutschland sind das 96 von insgesamt 720 Abgeordneten.
Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU, dessen Mitglieder – so heißen die Abgeordneten – alle fünf Jahre direkt von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt werden. Das EU-Parlament hat drei zentrale Aufgaben: Die Gesetzgebung, wie zum Beispiel die Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, die demokratische Kontrolle aller EU-Organe sowie die Aufstellung des Haushaltsplans der EU.

Bei den Europawahlen 2024 werden alle 720 Sitze im EU-Parlament neu vergeben, deren Anzahl je nach Größe des Mitgliedstaats verteilt werden. Jeder Staat hat dabei mindestens sechs und höchstens 96 Sitze. In Deutschland gibt es Listenwahlvorschläge von nationalen politischen Parteien bzw. politischen Vereinigungen, die je nach Stimmenanteil entsprechend viele Abgeordnete entsenden.

Die Europawahlen erfolgen in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl. In Deutschland erhält jede und jeder Wahlberechtigte eine Stimme für eine Liste einer politischen Partei, die über einen Stimmzettel persönlich am Wahltag oder per Briefwahl abgegeben werden kann. In Rheinland-Pfalz finden zeitgleich mit der Europawahl auch die Kommunalwahlen statt.

Die Europawahl erfolgt, wie in Deutschland üblich, mittels Urnenwahl. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann auf Antrag per Briefwahl abstimmen.

Jede und jeder Wahlberechtigte erhält einen Stimmzettel mit Listen von politischen Parteien oder sonstigen Vereinigungen auf denen die Kandidaten aufgelistet sind. Listenwahlvorschläge können für ein Bundesland (Landesliste) oder als gemeinsame Liste für alle Länder (Bundesliste) aufgestellt werden. Alle Wahlberechtigten haben nur eine Stimme, dürfen also nur ein einziges Kreuz setzen.

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann per Briefwahl abstimmen. Hierfür muss ein Wahlschein beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für die schriftliche Beantragung. Sofern vorhanden, kann auch der abgedruckte QR-Code zur Antragstellung per Smartphone benutzt werden.

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens aber bis 18 Uhr am Freitag vor der Wahl. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine Beantragung bis 15 Uhr am Wahlsonntag möglich.

Ablauf der Briefwahl:

  • Stimmzettel ausfüllen, in den Stimmzettelumschlag stecken und zukleben
  • „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein unterschreiben
  • Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag geben
  • Wahlbrief in den Briefkasten einwerfen (in Deutschland unfrankiert) oder bei der zuständigen Stelle (steht auf Wahlschein) abgeben.

Der Wahlbrief muss bis 18Uhr am Wahlsonntag bei der zuständigen Stelle abgegeben sein – d.h. zur Sicherheit drei Werktage für die Post einplanen.

Die politischen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen erstellen Listen mit Wahlvorschlägen: entweder jeweils für ein Bundesland (Landesliste) oder als gemeinsame Liste für alle Länder (Bundesliste). Die Reihenfolge kann dabei nicht von den Wählerinnen und Wählern geändert werden. 35 Parteien und politische Vereinigungen aus Deutschland treten bei der Europawahl an, davon 34 in Rheinland-Pfalz.

Im Gegensatz zur Wahl des Deutschen Bundestags gibt es bei der Europawahl in Deutschland aktuell keine Sperrklausel für Kleinstparteien. Aufgrund des Berechnungsverfahrens für die 96 Sitze muss eine Partei jedoch faktisch mindestens 0,5 % der gültigen Gesamtstimmen erreichen, um in das Europäische Parlament einzuziehen.

Nach der Europawahl werden die Stimmen ausgewertet, anhand eines Berechnungsverfahrens in Sitze umgewandelt und die Mitglieder des Europäischen Parlaments nehmen ihre Arbeit auf. Da Abgeordnete aus vielen unterschiedlichen Parteien und Vereinigungen in das Europäische Parlament gewählt werden, schließen sie sich auf der Grundlage politischer Überzeugungen zu Fraktionen zusammen, um ihre Zielsetzungen zu verfolgen. Hierzu haben sie bis kurz vor der ersten Plenartagung vom 16.-19. Juli 2024 Zeit. Dann wählen die Mitglieder des Parlaments auch einen Parlamentspräsidenten bzw. eine -präsidentin sowie weitere Amtsträger. Danach halten die Ausschüsse ihre ersten Sitzungen ab, um ihre jeweiligen Vorsitzenden zu bestimmen.

Der Präsident bzw. die Präsidentin der Europäischen Kommission wird voraussichtlich in der darauf folgenden Plenartagung von den Mitgliedern des Parlaments gewählt. Im Anschluss werden die Mitglieder der Europäischen Kommission, die sogenannten EU-Kommissare, vom Europäischen Rat nominiert und vom Europäischen Parlament nach einem Anhörungsverfahren gewählt. Die Amtszeit der Kommission beginnt am 01. November 2024.

Warum wählen gehen?

Seit Jahrzehnten prägen Frieden und Wohlstand weite Teile Europas. Dies ist größtenteils der Europäischen Union zu verdanken. Durch die Förderung von rechtsstaatlichen Prinzipien, Demokratie und Freiheit hat die Europäische Union dazu beigetragen, ein freies Staatengebilde in Europa zu etablieren und zu stärken. Seit Russlands völkerwidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine hat der Staatenbund der Europäischen Union eine neue Relevanz und Dimension erhalten.

Die kontinuierliche Europäische Integration stellt einen politischen Prozess dar, der in einer demokratischen Gesellschaft nicht ohne die Zustimmung und aktive Partizipation der Bürgerinnen und Bürger der EU realisiert werden kann. Damit diese Teilnahme und Teilhabe möglich ist, werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit der Europawahl direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Wahlen zum Europäischen Parlament geben der Bevölkerung somit eine Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung der Europapolitik.

Für ein demokratisches Europa ist eine hohe Wahlbeteiligung entscheidend. Europa braucht Ihre Beteiligung und Ihre Stimme!

Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Website des Europäischen Parlaments: